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Kosten


  • Für die Vermittlung erhebt unsere Personalvermittlung eine einmalige Vermittlungsgebühr (Verwaltungskosten, Bearbeitungskosten und Provision) in Höhe von 1/12 des künftigen Jahrs-Nettolohnes von unserem vermittelten Arbeitnehmer, mindestens aber 300,- €.

  • Bei der Vermittlung von Personen als Au-pair darf das Vermittlungshonorar 150 € nicht übersteigen.

  • Diese Vermittlungsgebühr wird nur fällig,wenn der Vertrag mit der von uns vermittelten Person zustande gekommen ist.

  • Wir stellen keine USt. in Rechnung.

Vermittlungshonorar aus rechtlicher Sicht
  • Die private Personalvermittlung stellt in rechtlicher Hinsicht eine Maklertätigkeit (Maklerrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches) dar.

  • Gesetzliche Höchstbeträge bestimmt §296 und §421 SGB III

Bei selbstständiger Arbeitskraft:
Versicherung, alle Sozialbeiträge und Steuern regelt die Arbeitskraft selbst.

Bei 24 Stunden Betreuung gelten die Kosten für eine angehörige Person.

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