Ablauf
- Ab 01.05.2011 steht der deutsche Arbeitsmarkt für 8 osteuropäische Länder offen, unter anderem auch für Polen. Die Mitarbeiter aus Polen können in Deutschland ohne Arbeitsgenehmigung jede Art von Beschäftigung in allen Wirtschaftsbereichen aufnehmen.
Damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können, müssen wir etwas mehr über die erforderlichen Aufgaben wissen. Sie füllen unseren Fragebogen aus, und geben Ihre sonstigen Wünsche an, wir prüfen die persönlichen Papiere und Qualifikationen der Kandidaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns schreiben oder anrufen und wir besprechen alles ausführlich am Telefon.
- Nach Erhalt der erforderlichen Informationen erstellen wir für Sie ein genaues Angebot mit Preisinformation.
- Wenn Sie sich für die von uns vorgeschlagene Arbeitskraft oder ein Stelleangebot entschieden haben, werden wir einen Vermittlungsauftrag abschließen, dann organisieren wir die weitere Abwicklung und sind Ihnen bei Bedarf beim Abschluß des Vertrages mit der vermittelten Person behilflich.
- Der Vermittlungsvertrag können Sie als Verbraucher von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
- Bei 24 Stunden Betreuung, wechseln sich zwei Betreuerinen,ca. alle 4-8 Wochen ab und Sie tragen keine extra Kosten daran.
- Bei Fragen steht Ihnen unsere Vermittlung zur Verfügung.
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